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Steuern und Zuassungsmöglichkeiten


Aktuell: Neuregelung für Oldtimer-Zulassungen ab 01.03.2007

Der Begriff des Oldtimers wurde neu definiert. Demnach muss ein Fahrzeug für die Einstufung als Oldtimer zukünftig mindestens 30 Jahre alt sein und es muss eine Begutachtung erfolgen. Die bisherige Regelung der sog. 49. Ausnahmeverordnung, wonach für ein rotes Oldtimerkennzeichen (sog. 07er Kennzeichen) eine Altersgrenze von 20 Jahren galt, wurde aufgehoben.

Ab dem 01.03.07 werden sowohl Historische Kennzeichen (Zusatz "H" hinter dem Kennzeichen) als auch rote Oldtimerkennzeichen (07er-Kennzeichen) nur noch für Fahrzeuge ausgegeben, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind und für die ein Gutachten nach § 23 StVZO einer anerkannten Prüforganisation (TÜV, DEKRA u.a.) vorgelegt wird.

Für bereits nach altem Recht zugeteilte 07er-Kennzeichen gilt ein umfassender Bestandsschutz. Dies gilt auch bei Zuzug aus einem anderen Zulassungsbezirk oder Erwerb eines Fahrzeuges dem in einem anderen Zulassungsbezirk bereits ein 07er-Kennzeichen zugeteilt war.




H-Kennzeichen

Das H-Kennzeichen ist die unproblematischste Zulassungsform für Oldtimerfahrzeuge, denn es ist nach der Erteilung an keinerlei besondere Auflagen gebunden, man darf es also verwenden, wie ein "normales" Kennzeichen auch.

Hier die Aussage des TÜV Süddeutschland dazu:

Der Nutzen
Das Oldtimer-Kennzeichen (mit einem H=historisch als Schlussbuchstabe) ist das ganze Jahr über gültig. Sie können den Wagen „ganz normal“ gebrauchen. Kombinieren mit Saisonkennzeichen? Das geht nicht. Eine Hauptuntersuchung wird wie üblich fällig – für Auto und Motorrad in der Regel also alle zwei Jahre. Der Jahres-Steuersatz beträgt pauschal nur 46,02 Euro für Motorräder und 191,73 Euro für Pkw oder Lkw. Um Steuern zu sparen, können Sie das Kraftfahrzeug vorübergehend stillegen.

Die Kriterien
Mindestens 30 Jahre muss das Fahrzeug auf dem Buckel haben, damit es das Oldtimer-Kennzeichen bekommt – zudem muss es der „Pflege des kfz-technischen Kulturguts“ dienen. Es besteht Zulassungspflicht (§18 StVZO). Es muss eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen (§20/21/21c StVZO). Bevor Sie mit dem Oldtimer auf die Straße können, muss er noch von einem amtlich anerkannten Sachverständigen auf Originalität begutachtet werden (§21c StvZO). Dafür haben die TÜV-Experten einen bundesweit einheitlichen Richtlinienkatalog erarbeitet. Eine Hauptuntersuchung wird mit dem Oldtimerkennzeichen alle zwei Jahre fällig.

Die Unterlagen
Zur Zulassungsstelle nehmen Sie folgende Unterlagen mit: Personalausweis oder Reisepass, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Versicherungsdoppelkarte, Kennzeichenschilder. Falls der Platz für ein reguläres Schild nicht ausreicht, kann eventuell ein „Leichtkraftrad-Kennzeichen“ zugeteilt werden. Evtl. eine Vollmacht für Beauftragte und Ausweis des „Auftraggebers“. Falls der Oldie ein Firmenfahrzeug ist: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung.

Zur Erteilung des H-Kennzeichens - oder genauer - zu den Kriterien einer Untersuchung nach §21c StVZO gibt es einen Anforderungskatalog des TÜV, aus dem hervorgeht, in welchem Zustand und wie original ein Fahrzeug sein muss. Hier das wichtigste in Kürze:

        Oldtimer-Umbau – Das sind die Regeln!

Motor und Getriebe
Faustregel: Es können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps anerkannt werden. Die Oldtimer-Fibel des TÜV setzt sich aber mit möglichen Ausnahmen auseinander. Was das Getriebe anbelangt, ist die Umrüstung auf Automatik okay – wenn für diesen Fahrzeugtyp auch vom Hersteller Automatik-Getriebe angeboten wurden.

Farbe und Fitness
Einfarbige Lacke werden auf jeden Fall akzeptiert, auch in Metallic-Schattierungen. So steht zum Beispiel dem H-Kennzeichen (H = historisches Fahrzeug) für einen pinkfarbenen Citroen 11 CV nichts im Wege. Paintbrush auf der Motorhaube geht nicht durch. Werbeschriftzüge, die in den Kinderjahren des Oldies in waren, werden dagegen akzeptiert. Zum Zustand des Lacks heißt es: „Je älter das Fahrzeug, desto mehr Schönheitsfehler sind möglich.“

Klar geregelt ist im TÜV-Katalog die Rost-Frage:
„Eine Rostlaube kann nicht positiv begutachtet werden, auch wenn die Zuteilung der Hauptuntersuchungs-Plakette möglich wäre.“ Rahmen Passen Sie auf, wenn am Rahmen was zu reparieren ist! Damit Ihr Oldie auch ein offizieller Oldtimer bleibt, sind fachgerechte Reparaturen vonnöten. Schweißarbeiten nach Patchwork-Art können die Sachverständigen nicht durchgehen lassen.

Bremsen
Hier dürfen Sie sogar die Pedal-Anordnung ändern. In Zweifelsfällen sollte aber – wie bei sämtlichen Umbauten – Rücksprache mit einem Oldtimer-Experten gehalten werden.

Innenausstattung
Hier wird – wie generell – auf weitgehende Originalität geachtet. Konkret: Ein Goggo-Mobil soll nicht mit dem Armaturenbrett eines Mercedes durch die Gegend fahren. Als übermäßiger Stilbruch wird es auch angesehen, wenn etwa die Sitze nachträglich mit Stoff im Zebra-Look überzogen werden.

Licht und Laune
Auf die gute Laune im Oldtimer sollen Sie natürlich nicht verzichten müssen. Deshalb sind Radios akzeptiert, die jünger sind als die Veteranen der Straße. „Oldtimerkennzeichen-schädlich“ ist dagegen, wenn in den Wagen andere Scheinwerfer eingebaut sind – zum Beispiel Rechtecks-Scheinwerfer in einem VW Käfer.

Reifen und Räder
Hier ist der Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp mit entscheidend. Alle Umrüstungen, die dort aufgeführt sind, werden akzeptiert. Wenn im jeweiligen Räderkatalog nichts anderes vermerkt ist, dürfen Reifen höchstens um zwei Nummern breiter sein als im Original.

Sonderfälle
Erlaubt sind auf jeden Fall behindertengerechte Umbauten an den Oldies oder Änderungen, die für mehr Verkehrssicherheit sorgen. Beispiel: Seilzugbremsen werden durch hydraulische Bremsen ersetzt (geprüfter Umbausatz). Auch gegen den Katalysator im antiken Gefährt hat niemand was einzuwenden. Da geht Umweltschutz vor Originalität.




Saisonkennzeichen

Im Prinzip wie bei der regulären Zulassung, nur dass der Nutzungszeitraum eingeschränkt werden kann und somit das An- und Abmelden über den Winter entfällt. Hier die Definition des TÜV Süddeutschland:

Der Nutzen
Wenn Sie Ihren Oldie nur in den schönsten Wochen des Jahres aus der Garage holen wollen, dann ist das Saisonkennzeichen gut geeignet. Das Saisonkennzeichen ist nicht an ein Mindestalter des Gefährts gebunden. Während der Geltungsdauer können Sie das Fahrzeug nach Belieben einsetzen. Während der „Betriebsruhe“ gilt der Oldtimer nicht als stillgelegt. Vorteil für Sie: Das An- und Abmelden erübrigt sich – Kostenersparnis! Die Steuerpflicht bemisst sich nach der Gültigkeit des Kennzeichens.

Die Kriterien
Das Fahrzeug ist regulär zugelassen: Dann können Sie für mindestens zwei und höchstens elf Monate im Jahr ein Saisonkennzeichen beantragen. Zerstückeln geht aber nicht! Generell besteht Zulassungs- und Betriebserlaubnispflicht (§18 bzw. 20/21 StVZO). Ein Sachverständigen-Gutachten kann in folgenden Fällen verlangt werden: Wenn das Gefährt länger als 18 Monate abgemeldet war; oder wenn eine in Deutschland gültige Betriebserlaubnis nicht existiert. Während der „Betriebsruhe“ darf der Wagen oder das Motorrad nicht auf öffentlichem Grund abgestellt werden. Wenn Sie den Oldie in der „Ruhephase“ verkaufen, dann müssen Sie dies der Zulassungsstelle mitteilen. Trotz Betriebsruhe: Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten sind erlaubt, aber nur mit Kurzzeitkennzeichen oder rotem Kennzeichen. Die Hauptuntersuchung wird im selben Rhythmus wie bei normalen Fahrzeugen fällig. Für Auto und Motorrad in der Regel also alle zwei Jahre. Die Hauptuntersuchung fällt in die Winterpause? Dann ist sie nachzuholen, wenn das Kennzeichen wieder in Kraft tritt.

Die Unterlagen
Für die Kfz-Zulassungsstelle müssen Sie folgende Unterlagen einpacken: Personalausweis oder Reisepass, Versicherungsdoppelkarte (Prüfen Sie, ob darauf ein Feld für Saisonkennzeichen vorgesehen ist), ggf. Vollmacht für Beauftragte und Ausweis des „Auftraggebers“




Rotes 07-Kennzeichen

Das 07er Kennzeichen ist eine Möglichkeit, mehrere mindestens 30 Jahre alte Fahrzeuge ohne große Formalitäten mit einem Sammlerkennzeichen bewegen zu können. Die Benutzung unterliegt allerdings relativ strengen Auflagen. So beschreibt es der TÜV Süd:

Der Nutzen
Das rote Dauerkennzeichen bietet sich an, wenn Sie ihr Schmuckstück auf vier Rädern vor allem für Oldtimer-Veranstaltungen nutzen wollen – also an Korsos, Schauen, Rallyes und Clubtreffen teilnehmen. Normale Freizeitfahrten dürfen Sie nicht unternehmen. Das Kennzeichen gilt natürlich auch bei Probe-, Überführungs- oder Prüfungsfahrten oder bei einer Fahrt zur Werkstatt. Für ein Kennzeichen zahlen Sie pro Jahr 191 EUR. Großer Vorteil: Mehrere Autos können sich das rote Kennzeichen teilen – eine wechselweise Verwendung für mehrere Oldies ist erlaubt.

Die Unterlagen
Packen Sie für die Zulassungsstelle folgende Unterlagen ein: Personalausweis oder Reisepass Kopien der Fahrzeugpapiere Versicherungsdoppelkarte für rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer Einen schriftlichen Antrag auf das rote Dauerkennzeichen. Der muss aussagen, dass Sie die Funktion des roten Dauerkennzeichens kennen. Außerdem angeben, wofür Sie den Oldie nutzen wollen! Auch über den Stellplatz müssen Sie Auskunft geben (darf keine öffentliche Verkehrsfläche sein!) Persönliches Führungszeugnis (bei Stadt oder Gemeinde beantragen) Der Auszug aus dem Verkehrszentralregister Flensburg wird von der Zulassungsstelle beantragt. Für Fahrzeuge, für die in Deutschland noch keine Betriebserlaubnis erteilt wurde, wird der Nachweis über die Einhaltung der Bau- und Betriebsvorschriften gefordert. So können Sie den Nachweis erbringen: Gutachten nach §21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen – eventuell plus Ausnahmegenehmigung."