Das H-Kennzeichen ist die unproblematischste Zulassungsform für Oldtimerfahrzeuge, denn es ist nach der Erteilung an keinerlei besondere Auflagen gebunden, man darf es also verwenden, wie ein "normales" Kennzeichen auch.
Hier die Aussage des TÜV Süddeutschland dazu:
Der Nutzen
Das Oldtimer-Kennzeichen (mit einem H=historisch als Schlussbuchstabe) ist das ganze Jahr über gültig. Sie können den Wagen „ganz normal“ gebrauchen. Kombinieren mit Saisonkennzeichen? Das geht nicht. Eine Hauptuntersuchung wird wie üblich fällig – für Auto und Motorrad in der Regel also alle zwei Jahre. Der Jahres-Steuersatz beträgt pauschal nur 46,02 Euro für Motorräder und 191,73 Euro für Pkw oder Lkw. Um Steuern zu sparen, können Sie das Kraftfahrzeug vorübergehend stillegen.
Die Kriterien
Mindestens 30 Jahre muss das Fahrzeug auf dem Buckel haben, damit es das Oldtimer-Kennzeichen bekommt – zudem muss es der „Pflege des kfz-technischen Kulturguts“ dienen. Es besteht Zulassungspflicht (§18 StVZO). Es muss eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen (§20/21/21c StVZO). Bevor Sie mit dem Oldtimer auf die Straße können, muss er noch von einem amtlich anerkannten Sachverständigen auf Originalität begutachtet werden (§21c StvZO). Dafür haben die TÜV-Experten einen bundesweit einheitlichen Richtlinienkatalog erarbeitet. Eine Hauptuntersuchung wird mit dem Oldtimerkennzeichen alle zwei Jahre fällig.
Die Unterlagen
Zur Zulassungsstelle nehmen Sie folgende Unterlagen mit: Personalausweis oder Reisepass, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Versicherungsdoppelkarte, Kennzeichenschilder. Falls der Platz für ein reguläres Schild nicht ausreicht, kann eventuell ein „Leichtkraftrad-Kennzeichen“ zugeteilt werden. Evtl. eine Vollmacht für Beauftragte und Ausweis des „Auftraggebers“. Falls der Oldie ein Firmenfahrzeug ist: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung.
Zur Erteilung des H-Kennzeichens - oder genauer - zu den Kriterien einer Untersuchung nach §21c StVZO gibt es einen Anforderungskatalog des TÜV, aus dem hervorgeht, in welchem Zustand und wie original ein Fahrzeug sein muss. Hier das wichtigste in Kürze:
Oldtimer-Umbau – Das sind die Regeln!
Motor und Getriebe
Faustregel: Es können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps anerkannt werden. Die Oldtimer-Fibel des TÜV setzt sich aber mit möglichen Ausnahmen auseinander. Was das Getriebe anbelangt, ist die Umrüstung auf Automatik okay – wenn für diesen Fahrzeugtyp auch vom Hersteller Automatik-Getriebe angeboten wurden.
Farbe und Fitness
Einfarbige Lacke werden auf jeden Fall akzeptiert, auch in Metallic-Schattierungen. So steht zum Beispiel dem H-Kennzeichen (H = historisches Fahrzeug) für einen pinkfarbenen Citroen 11 CV nichts im Wege. Paintbrush auf der Motorhaube geht nicht durch. Werbeschriftzüge, die in den Kinderjahren des Oldies in waren, werden dagegen akzeptiert. Zum Zustand des Lacks heißt es: „Je älter das Fahrzeug, desto mehr Schönheitsfehler sind möglich.“
Klar geregelt ist im TÜV-Katalog die Rost-Frage:
„Eine Rostlaube kann nicht positiv begutachtet werden, auch wenn die Zuteilung der Hauptuntersuchungs-Plakette möglich wäre.“ Rahmen Passen Sie auf, wenn am Rahmen was zu reparieren ist! Damit Ihr Oldie auch ein offizieller Oldtimer bleibt, sind fachgerechte Reparaturen vonnöten. Schweißarbeiten nach Patchwork-Art können die Sachverständigen nicht durchgehen lassen.
Bremsen
Hier dürfen Sie sogar die Pedal-Anordnung ändern. In Zweifelsfällen sollte aber – wie bei sämtlichen Umbauten – Rücksprache mit einem Oldtimer-Experten gehalten werden.
Innenausstattung
Hier wird – wie generell – auf weitgehende Originalität geachtet. Konkret: Ein Goggo-Mobil soll nicht mit dem Armaturenbrett eines Mercedes durch die Gegend fahren. Als übermäßiger Stilbruch wird es auch angesehen, wenn etwa die Sitze nachträglich mit Stoff im Zebra-Look überzogen werden.
Licht und Laune
Auf die gute Laune im Oldtimer sollen Sie natürlich nicht verzichten müssen. Deshalb sind Radios akzeptiert, die jünger sind als die Veteranen der Straße. „Oldtimerkennzeichen-schädlich“ ist dagegen, wenn in den Wagen andere Scheinwerfer eingebaut sind – zum Beispiel Rechtecks-Scheinwerfer in einem VW Käfer.
Reifen und Räder
Hier ist der Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp mit entscheidend. Alle Umrüstungen, die dort aufgeführt sind, werden akzeptiert. Wenn im jeweiligen Räderkatalog nichts anderes vermerkt ist, dürfen Reifen höchstens um zwei Nummern breiter sein als im Original.
Sonderfälle
Erlaubt sind auf jeden Fall behindertengerechte Umbauten an den Oldies oder Änderungen, die für mehr Verkehrssicherheit sorgen. Beispiel: Seilzugbremsen werden durch hydraulische Bremsen ersetzt (geprüfter Umbausatz). Auch gegen den Katalysator im antiken Gefährt hat niemand was einzuwenden. Da geht Umweltschutz vor Originalität.