Info zu den Diesel Fahrverboten

18. 01. 2019

Nach Angaben des Verkehrsministers in Baden Württemberg, Winfried Hermann, wird es nun doch zahlreiche Ausnahmen vom Diesel-Fahrverbot geben. Dabei müssen Fahrzeuge unterschieden werden, die eine Ausnahmegenehmigung beantragen müssen und solche, die grundsätzlich von Fahrverboten befreit sind. Grundsätzlich ausgenommen sind demnach zum Beispiel der Lieferverkehr - dazu zählen teilweise auch Handwerker, Polizei und Feuerwehr sowie Rettungskräfte. Außerdem von den Fahrverboten befreit sind unter anderem Oldtimer mit H-Kennzeichen, Probefahrten mit rotem Kennezeichen, Fahrten mit Kurzzeitkennzeichen, Taxen, Mietautos, Carsharing-Fahrzeuge und bestimmte schwerbehinderte Menschen. Dies hat der Verkehrsminister in der aktuellen Ausgabe der Motor Klassik (02-2019, Seite 10) in einem Interview bestätigt.

 

Es gibt also noch Hoffnung für alle Strichachter mit OM Motoren und H-Kennzeichen !

 

Bild zur Meldung: Interview mit Winfried Hermann in der Motor Klassik